Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Luzern Wasserentnahmen für die Bewässerung und für andere Zwecke in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt. Trockenheit, hohe Temperaturen und Wind erhöhen auch die Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Luzern deshalb ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons/Laternen steigen zu lassen. Damit sich die Pegelstände normalisieren und die Waldbrandgefahr sinkt, bräuchte es ergiebige und anhaltende Niederschläge.

Medienmitteilung

Waldbrandgefahr

Verhalten bei Trockenheit









 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
6034 Inwil
Tel. 041 449 61 00
info@inwil.ch

 

Öffnungszeiten

Mo
Di
Mi
Do
Fr

08:00 - 12:00
08:00 - 12:00
08.00 - 12.00
08:00 - 12:00
08:00 - 12:00

14:00 - 18:00
14:00 - 17:00
geschlossen
14:00 - 17:00
geschlossen

  
Veranstaltungen
 


 
Schnellzugriffe

Verkehrshaus Karten
Tierpark Goldau Karten
Online-Schalter
Raumreservation
Nextbike