F-35A in Emmen: Jetzt startet die öffentliche Mitwirkung bis 17.06.2026

Mit der geplanten Stationierung des neuen Kampfjets F-35A auf dem Militärflugplatz Emmen sind Anpassungen auf verschiedenen Ebenen notwendig. Zwei Verfahren stehen dabei im Zentrum – und beide eröffnen der Bevölkerung die Möglichkeit zur Mitwirkung.

Einerseits wird der Sachplan Militär angepasst. Dieser legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest und definiert die Leitplanken für den Betrieb, unter anderem die maximal zulässige Lärmbelastung.

Andererseits geht es im militärischen Plangenehmigungsverfahren um die konkreten Auswirkungen vor Ort. Dazu gehören etwa ein neues Betriebsreglement, bauliche Anpassungen an bestehenden Anlagen sowie ein neues «Operations Center». Ein zentrales Thema ist zudem der Lärm: Weil die gesetzlichen Grenzwerte nicht überall eingehalten werden können, sind in der Gemeinde Emmen Ausnahmen für die Überschreitung der Lärmgrenzwerte und Schallschutzmassnahmen vorgesehen.

Die Mitwirkung ist ein zentraler Bestandteil der Verfahren. Einwohnerinnen und Einwohner sowie Organisationen haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, Hinweise oder Einwände/Einsprachen schriftlich einzureichen. Wichtig ist dabei die Frist: Eingaben in den jeweiligen Verfahren müssen spätestens am 17. Juni 2026 (Poststempel) bei der Leitbehörde versendet werden. Wer sich nicht innert Frist äussert, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Sachplan Militär

Plangenehmigungsverfahren









 

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