Onlinedesk Bestellung

Fristerstreckung Steuererklärung

Eine Fristerstreckung kann direkt online beantragt werden. Damit der Antrag eingereicht werden kann, benötigen Sie entweder die Sozialversicherungs-Nummer oder die PersID-Nummer. Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Steuererklärung.

Grundsätzlich sind Fristerstreckungen bis 31. August möglich. Fristerstreckungen über diese Maximalfrist hinaus müssen mit einem schriftlich begründeten Gesuch (E-Mail oder in Briefform) direkt beim Steueramt Inwil beantragt werden.

Hier können Sie die Fristerstreckung online vornehmen.
 

Kosten: CHF 0.00



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Kontakt

Gemeindeverwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
6034 Inwil
Tel. 041 449 61 00
info@inwil.ch

 

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