Sozialamt

Das Sozialamt Inwil ist Ihnen bei der Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten und bei der Vermittlung von spezialisierten Fachstellen und Fachpersonen in schwierigen Lebenssituationen behilflich. Es besteht ein vielfältiges Angebot von professionellen und gemeinnützigen Organisationen. Bitte melden Sie sich frühzeitig, falls Sie sich in einer schwierigen Situation befinden.


Sozialberatung

Das Zentrum für Soziales (Zenso), Standort Hochdorf berät und begleitet Jugendliche, Erwachsene, Paare und Familien in verschiedenen Themen. Die freiwillige Sozialberatung ist kostenlos und vertraulich.

Angebot:
  • Standortbestimmung in problematischen Lebenssituationen
  • Klärung von Sozialversicherungsfragen
  • Budgetberatung und Schuldensanierung
  • Erziehungs- und Familienberatung
  • Krisenintervention und das Überwinden von persönlichen Notsituationen
  • Hilfe bei der Klärung von Beziehungsfragen inkl. Mediation
  • Suchtberatung
Offene Tür – Kurzberatungen ohne Voranmeldung:
Jeweils am Mittwochnachmittag von 13:30 bis 16:00 Uhr bietet das Zenso Kurzberatungen ohne Voranmeldung an.


Wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH)

Die Abklärung des Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) sowie die anschliessende Betreuung wird durch Fachpersonen des Zentrum für Soziales (Zenso), Standort Hochdorf vorgenommen. Sie können sich für einen Termin direkt an das Zenso wenden.

Das Zenso leitet das vollständige Gesuch an die Gemeinde Inwil, Abteilung Soziales zur Beurteilung weiter. Das Sozialamt erlässt den Entscheid, allfällige Leistungen werden durch die Gemeinde Inwil ausgerichtet. Die WSH bezweckt die Sicherung der Existenz sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit bedürftiger Personen. Das Zenso ist somit Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur zum Tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können i.d.R. nicht übernommen werden.

Das Zenso in Hochdorf gewährt persönliche Hilfestellung im Bereich der Sozialhilfe:
  • Anlaufstelle für Abklärung, Berechnung und anschliessende Betreuung und Begleitung von WSH für die Bevölkerung der Gemeinde Inwil
  • Betreuung und Beratung in schwierigen Lebenslagen
  • Vermittlung an Institutionen oder Fachstellen
  • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei Sozialversicherungen)
 
Das Sozialamt ist zuständig für die Abwicklung der wirtschaftlichen / finanziellen Hilfe in Form von
  • Erlass von Entscheiden, Weisungen
  • Auszahlung der Geldleistungen
  • Kostengutsprachen
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.


Gemeindekanzlei
Tel.        041 449 61 00
E-Mail    info@inwil.ch

Gemeinderätin Soziales, Ruth Hunziker
Tel.        041 449 61 12
E-Mail    ruth.hunziker@inwil.ch



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Kontakt

Gemeindeverwaltung Inwil
Hauptstrasse 38
6034 Inwil
Tel. 041 449 61 00
info@inwil.ch

 

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